Was die neue Diskussion über Pflichtteilsverzicht und Enterbung für Familien bedeutet – und wie Sie sich jetzt absichern sollten
Darf man Kinder enterben – und wenn ja, wie?
Diese Frage bewegt aktuell viele Menschen. Hintergrund ist die medienwirksame Diskussion über eine mögliche Reform des Pflichtteilsrechts. Immer mehr Stimmen fordern, dass es künftig einfacher sein soll, ungeliebte Angehörige von der Erbfolge auszuschließen. Der Fall eines bekannten Unternehmers, der öffentlich über die Enterbung seiner Kinder spricht, hat die Debatte neu entfacht.
Was viele nicht wissen:
Auch wenn wir zu Lebzeiten frei über unser Vermögen verfügen dürfen – nach dem Tod greift das Pflichtteilsrecht hart durch. Selbst wer enterbt wurde, kann einen Pflichtteil verlangen. Das gilt für Kinder, Ehepartner und – in bestimmten Fällen – auch für Eltern.
Ein wirksamer Pflichtteilsverzicht ist möglich, aber nur mit notarieller Mitwirkung – und meist gegen eine Abfindung. Wer dies nicht frühzeitig regelt, riskiert hohe Ausgleichszahlungen und Erbstreitigkeiten nach dem Tod.
Unser Tipp als Fachanwälte für Erbrecht:
Nutzen Sie die Zeit, solange das Pflichtteilsrecht noch unverändert gilt. Planen Sie Ihre Nachfolge bewusst – mit einem rechtssicheren Testament und gegebenenfalls einem Pflichtteilsverzichtsvertrag. Wer hier falsch oder gar nicht handelt, gefährdet die Vermögenssicherung über Generationen.
Lassen Sie sich beraten – Ihr Erbe ist unser Anliegen . Unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht kämpft für Ihr Recht. Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.
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Mit uns haben Sie die Experten an Ihrer Seite.
gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
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