Pflichtteil gestrichen – geht das bald per Gesetz leichter?

Pflichtteilsverzicht und Enterbung: Was die aktuelle Diskussion für Familien bedeutet und wie Sie Ihr Erbe absichern

Kinder enterben: Ist das erlaubt – und wie geht es rechtssicher?

Die Frage, ob man Kinder enterben darf, beschäftigt derzeit viele Menschen in Deutschland. Auslöser ist die intensive Diskussion über eine Reform des Pflichtteilsrechts, die in den Medien für Aufsehen sorgt. Immer mehr Stimmen fordern, dass es künftig einfacher werden soll, ungeliebte Angehörige von der Erbfolge auszuschließen. Der Fall eines bekannten Unternehmers, der öffentlich über die Enterbung seiner Kinder sprach, hat die Debatte zusätzlich befeuert.

Pflichtteilsrecht: Das müssen Sie wissen

Viele sind überrascht, dass selbst eine Enterbung nicht automatisch bedeutet, dass Kinder oder Ehepartner leer ausgehen. Nach deutschem Erbrecht gilt:

  • Kinder, Ehepartner und in bestimmten Fällen auch Eltern haben Anspruch auf einen Pflichtteil – selbst wenn sie enterbt wurden.

  • Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Anspruch auf einen Geldwert, der sich aus der Hälfte des gesetzlichen Erbteils berechnet.

Pflichtteilsverzicht: Vermögenssicherung durch rechtzeitige Planung

Ein wirksamer Pflichtteilsverzicht ist möglich, jedoch nur mit notarieller Beurkundung und in der Regel gegen eine Abfindung. Wer diesen Schritt nicht frühzeitig einleitet, riskiert:

  • Hohe Ausgleichszahlungen an enterbte Angehörige

  • Konflikte und langwierige Erbstreitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen

Unser Tipp als Fachanwälte für Erbrecht

Nutzen Sie die Chance, solange das Pflichtteilsrecht noch nicht reformiert wurde. Handeln Sie jetzt:
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Eine rechtzeitige und fachkundige Nachfolgeplanung sichert Ihre Werte und bewahrt Ihr Lebenswerk – über Generationen hinweg.

Lassen Sie sich beraten – Ihr Erbe  ist unser Anliegen . Unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht kämpft für Ihr Recht. Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

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