Enterbt, aber nicht machtlos? – Wann Kinder trotz Streit ihren Pflichtteil bekommen
Kein Kontakt mehr zum Sohn – und trotzdem soll er vom Erbe profitieren?
Immer mehr Eltern fragen sich: Kann ich mein Kind enterben, wenn es sich seit Jahren nicht meldet? Die Antwort überrascht viele – und sorgt derzeit auch in den Medien für erhitzte Diskussionen über Pflichtteil, Familienbande und Erbverzicht.
Blut ist dicker als der letzte Wille – oder doch nicht?
Grundsätzlich gilt: Kinder haben einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht werden. Und das selbst dann, wenn seit Jahren Funkstille herrscht oder das Verhältnis zerrüttet ist. Der Pflichtteil ist ein Mindestanspruch – und lässt sich nur in ganz engen Ausnahmefällen entziehen, etwa bei schweren Verfehlungen gegen den Erblasser.
Emotionaler Kontaktabbruch oder familiäre Enttäuschung reichen dafür nicht aus.
Unsere Empfehlung: Testament rechtssicher gestalten – Streit vermeiden
Wer klare Verhältnisse schaffen will, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Denn mit einer präzisen Testamentsgestaltung, einem Erbvertrag oder – in seltenen Fällen – einer Pflichtteilsentziehung kann man juristisch vorsorgen. Aber ohne anwaltliche Hilfe drohen Formfehler und jahrelanger Streit.
Als Fachanwälte für Erbrecht beraten wir Sie umfassend – individuell, diskret und vorausschauend.
Lassen Sie sich beraten – Ihr Erbe ist unser Anliegen . Unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht kämpft für Ihr Recht. Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
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