Pflichtteilsrecht: So kämpfen Sie erfolgreich um Ihren Anspruch – Der BGH setzt neue Maßstäbe

Pflichtteilsberechtigte haben ein Recht darauf, nicht benachteiligt zu werden. Doch was passiert, wenn der Wert eines Nachlassgrundstücks angezweifelt wird? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem wegweisenden Urteil vom 29.September.2021 (Az.: IV ZR 328/20) die Rechte von Pflichtteilsberechtigten gestärkt und klargestellt: Eine Wertermittlung des tatsächlichen Grundstückswertes ist unerlässlich, auch wenn das Grundstück nach dem Erbfall bereits verkauft wurde.

Pflichtteilsberechtigte: Ihr Anspruch auf Gerechtigkeit
Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf ihren Pflichtteil – in Geld. Die Berechnungsgrundlage ist der Nachlasswert zum Zeitpunkt des Erbfalls. Doch was, wenn ein Nachlassgrundstück zu einem scheinbar geringen Preis verkauft wurde? Laut BGH haben Pflichtteilsberechtigte das Recht, eine unabhängige Wertermittlung zu verlangen, um Manipulationen durch unterbewertete Veräußerungen vorzubeugen.

Warum der Verkaufspreis nicht immer fair ist
Erben argumentieren oft, der tatsächliche Verkaufspreis eines Grundstücks sei als Bewertungsgrundlage ausreichend. Doch was, wenn ein Erbe das Grundstück gezielt unter Wert verkauft – etwa an Freunde oder Verwandte? Genau hier setzt der BGH an: Ein niedrig angesetzter Verkaufspreis darf nicht dazu führen, dass Pflichtteilsberechtigte weniger erhalten, als ihnen rechtlich zusteht.

Der Fall: Tochter setzt sich erfolgreich gegen Unterbewertung zur Wehr
In einem prägenden Fall forderte die Tochter eines Erblassers, ein Grundstück neu bewerten zu lassen, das für 65.000 Euro verkauft worden war – obwohl frühere Gutachten Werte von bis zu 245.000 Euro auswiesen. Das Oberlandesgericht Dresden hatte den Anspruch zunächst abgelehnt, doch der BGH widersprach: Pflichtteilsberechtigte haben ein schutzwürdiges Interesse an einer unabhängigen Bewertung, um ihren Pflichtteil korrekt berechnen zu können.

So stärkt der BGH Ihre Rechte
Der BGH stellte klar:

  • Recht auf Wertermittlung: Pflichtteilsberechtigte können eine unabhängige Bewertung des Grundstückswertes verlangen, auch wenn bereits ein Verkauf stattgefunden hat.
  • Schutz vor Manipulation: Schnelle oder unterbewertete Veräußerungen dürfen nicht die Berechnungsgrundlage des Pflichtteils verfälschen.
  • Gerechtigkeit im Erbrecht: Das Urteil sorgt für eine faire Verteilung des Nachlasses.

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

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