Anwältin für Testamentsvollstreckung
Sichern Sie die Umsetzung Ihrer Vorgaben im Testament
und den Nachlass vor Gläubigern und Eingriffen Dritter.
Testamentsvollstreckung:
Sicherung des Nachlasses und Umsetzung des letzten Willens
Was ist Testamentsvollstreckung?
Die Testamentsvollstreckung ermöglicht – richtig gestaltet – eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses. Sie bietet zahlreiche Vorteile:
Vorteile der Testamentsvollstreckung
Schutz vor Zwangsvollstreckung in den Nachlass
Vermeidung einer Zerschlagung des Nachlasses durch die Erben
Umsetzung einer Teilungsanordnung
Sicherung von Vermächtnissen
Überwachung der Erfüllung von Auflagen durch die Erben
Vereinfachung der Verwaltung und der Auseinandersetzung des Nachlasses
Bestimmung von Vermächtnisnehmern und Vermächtnisanteilen unter Beachtung des Nachlasses (z. B. Unternehmensanteile, Rücklagen)
Sicherung der Unternehmensnachfolge
Vermeidung des Sozialhilferegresses
Testamentsvollstreckung bei besonderen Situationen
Minderjährige Erben
Vermeidung unerwünschter Verfügungen der Sorgeberechtigten
Schutz vor Zwangsvollstreckung in den Nachlass
Umsetzung einer Teilungsanordnung
Mehrere Erben
Verteilung des Nachlasses nach Testament
Vermeidung des Sozialhilferegresses
Formen der Testamentsvollstreckung
Abwicklungsvollstreckung
Reine Verwaltungsvollstreckung
Vollstreckung mit beschränktem Aufgabengebiet
Nacherbenverwaltung
Vermächtnisvollstreckung, Kontrolle der Auflagen, Nachvermächtniserfüllung
Pflichtteilsbeschränkung (§ 2338 Abs. 1 Satz 2 BGB)
Dauertestamentsvollstreckung
Kosten und Rechte des Testamentsvollstreckers
Die Testamentsvollstreckung ist mit Kosten für den Nachlass verbunden. Der Testamentsvollstrecker hat Anspruch auf Vergütung und darf Drittunternehmen für notwendige Arbeiten beauftragen. Dennoch ist sie oft der einzige Weg, den Willen des Erblassers verbindlich umzusetzen.
Unterstützung für Erben und Testamentsvollstrecker
Für Erben
Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen gegenüber dem Testamentsvollstrecker zu wahren. In bestimmten Fällen kann die Abwicklungsverwaltung durch Erbenbeschluss beendet werden.
Für Testamentsvollstrecker
Wir beraten und vertreten Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben und wehren unberechtigte Schadensersatzforderungen ab.
Frau Rechtsanwältin Marion Peper ist geprüfte Testamentsvollstreckerin, Fachanwältin für Erbrecht und Spezialistin im Erbrecht.
Häufig gestellte Fragen zum Testamentsvollstreckung
Was ist der Vorteil einer Testamentsvollstreckung?
Eine Testamentsvollstreckung stellt sicher, dass der letzte Wille des Erblassers genau so umgesetzt wird, wie er es verfügt hat. Sie schützt den Nachlass vor Streit unter Erben, Zwangsvollstreckungen und ungewollter Zerschlagung. Zudem erleichtert sie die Verwaltung, gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen oder minderjährigen Erben.
Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?
Besonders sinnvoll ist sie bei mehreren Erben, minderjährigen oder behinderten Erben, bei Unternehmensnachfolgen und wenn der Nachlass vor Gläubigern oder dem Sozialhilferegress geschützt werden soll. Sie schafft klare Strukturen und verhindert rechtliche Auseinandersetzungen.
Wer kann Testamentsvollstrecker werden und wie wird er bestimmt?
Grundsätzlich kann jede volljährige und geschäftsfähige Person Testamentsvollstrecker sein. Der Erblasser bestimmt den Testamentsvollstrecker in seinem Testament oder Erbvertrag. Alternativ kann das Nachlassgericht einen geeigneten Testamentsvollstrecker einsetzen, wenn keiner benannt ist.