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Marion Peper

Anwältin für Testamentsvollstreckung

Sichern Sie die Umsetzung Ihrer Vorgaben im Testament
und den Nachlass vor Gläubigern und Eingriffen Dritter.

Testamentsvollstreckung:
Sicherung des Nachlasses und Umsetzung des letzten Willens

Was ist Testamentsvollstreckung?

Die Testamentsvollstreckung ermöglicht – richtig gestaltet – eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses. Sie bietet zahlreiche Vorteile:

Vorteile der Testamentsvollstreckung

  • Schutz vor Zwangsvollstreckung in den Nachlass

  • Vermeidung einer Zerschlagung des Nachlasses durch die Erben

  • Umsetzung einer Teilungsanordnung

  • Sicherung von Vermächtnissen

  • Überwachung der Erfüllung von Auflagen durch die Erben

  • Vereinfachung der Verwaltung und der Auseinandersetzung des Nachlasses

  • Bestimmung von Vermächtnisnehmern und Vermächtnisanteilen unter Beachtung des Nachlasses (z. B. Unternehmensanteile, Rücklagen)

  • Sicherung der Unternehmensnachfolge

  • Vermeidung des Sozialhilferegresses

Testamentsvollstreckung bei besonderen Situationen

Minderjährige Erben

  • Vermeidung unerwünschter Verfügungen der Sorgeberechtigten

  • Schutz vor Zwangsvollstreckung in den Nachlass

  • Umsetzung einer Teilungsanordnung

Mehrere Erben

  • Verteilung des Nachlasses nach Testament

  • Vermeidung des Sozialhilferegresses

Formen der Testamentsvollstreckung

  • Abwicklungsvollstreckung

  • Reine Verwaltungsvollstreckung

  • Vollstreckung mit beschränktem Aufgabengebiet

  • Nacherbenverwaltung

  • Vermächtnisvollstreckung, Kontrolle der Auflagen, Nachvermächtniserfüllung

  • Pflichtteilsbeschränkung (§ 2338 Abs. 1 Satz 2 BGB)

  • Dauertestamentsvollstreckung

Kosten und Rechte des Testamentsvollstreckers

Die Testamentsvollstreckung ist mit Kosten für den Nachlass verbunden. Der Testamentsvollstrecker hat Anspruch auf Vergütung und darf Drittunternehmen für notwendige Arbeiten beauftragen. Dennoch ist sie oft der einzige Weg, den Willen des Erblassers verbindlich umzusetzen.

Unterstützung für Erben und Testamentsvollstrecker

Für Erben

Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen gegenüber dem Testamentsvollstrecker zu wahren. In bestimmten Fällen kann die Abwicklungsverwaltung durch Erbenbeschluss beendet werden.

Für Testamentsvollstrecker

Wir beraten und vertreten Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben und wehren unberechtigte Schadensersatzforderungen ab.

Frau Rechtsanwältin Marion Peper ist geprüfte Testamentsvollstreckerin, Fachanwältin für Erbrecht und Spezialistin im Erbrecht.

Häufig gestellte Fragen zum Testamentsvollstreckung

Was ist der Vorteil einer Testamentsvollstreckung?

Eine Testamentsvollstreckung stellt sicher, dass der letzte Wille des Erblassers genau so umgesetzt wird, wie er es verfügt hat. Sie schützt den Nachlass vor Streit unter Erben, Zwangsvollstreckungen und ungewollter Zerschlagung. Zudem erleichtert sie die Verwaltung, gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen oder minderjährigen Erben.

Besonders sinnvoll ist sie bei mehreren Erben, minderjährigen oder behinderten Erben, bei Unternehmensnachfolgen und wenn der Nachlass vor Gläubigern oder dem Sozialhilferegress geschützt werden soll. Sie schafft klare Strukturen und verhindert rechtliche Auseinandersetzungen.

Grundsätzlich kann jede volljährige und geschäftsfähige Person Testamentsvollstrecker sein. Der Erblasser bestimmt den Testamentsvollstrecker in seinem Testament oder Erbvertrag. Alternativ kann das Nachlassgericht einen geeigneten Testamentsvollstrecker einsetzen, wenn keiner benannt ist.

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