Scheidung 2026: Diese 9 Fehler machen Trennungen teuer – und viele merken es erst, wenn es zu spät ist

Scheidungen sind heute nicht nur ein emotionaler Ausnahmezustand – sie sind häufig auch ein finanzielles Risiko. Was viele unterschätzen: Nicht das „Ob“, sondern das „Wie“ entscheidet darüber, ob eine Trennung fair, geordnet und bezahlbar bleibt – oder ob sie zum jahrelangen Streit mit hohen Kosten wird.

Wir sind Fachanwälte für Familienrecht und beraten täglich Mandanten in Trennungssituationen. In diesem aktuellen Artikel erklären wir einfach verständlich, worauf es bei einer Scheidung wirklich ankommt, welche Voraussetzungen das Gesetz verlangt – und warum viele Paare immer wieder in dieselben rechtlichen Fallen laufen.

 

Warum „Scheidung“ gerade jetzt wieder überall Thema ist

Das Thema Scheidung ist in den Medien und im Alltag präsent: steigende Lebenshaltungskosten, Wohnraummangel, Streit um Immobilien und Betreuung der Kinder – all das verschärft Trennungen. Gerade wenn Kinder, Haus, Unterhalt oder gemeinsame Kredite im Spiel sind, wird aus einer Trennung schnell ein juristischer „Dauerkrieg“.

Und das ist genau der Punkt: Wer früh anwaltlich strukturiert, spart später oft Monate oder Jahre Streit.

 

Scheidung: Was muss nach dem Gesetz vorliegen?

Eine Scheidung gibt es in Deutschland nicht „einfach so“. Sie ist nur möglich, wenn die Ehe als gescheitert gilt.

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist.

Gescheitert bedeutet: Die Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr und es ist nicht zu erwarten, dass sie wiederhergestellt wird.

In der Praxis zeigt sich das vor allem durch das Trennungsjahr. Der Klassiker:

Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide Ehegatten die Scheidung oder stimmt der Antragsgegner zu, so wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.

 

Trennungsjahr: Der größte Irrtum – „Wir wohnen noch zusammen, also geht das nicht“

Viele glauben: Trennungsjahr geht nur mit zwei Wohnungen. Das stimmt nicht.

Auch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung kann man getrennt leben – entscheidend ist die Trennung „von Tisch und Bett“. Also keine gemeinsame Haushaltsführung, keine gemeinsame Versorgung, keine Paarbeziehung. Wer das sauber dokumentiert, kann auch ohne Umzug das Trennungsjahr starten.

 

Die Top-Streitpunkte bei Scheidung – und wie sie rechtlich zu lösen sind

Sobald es ernst wird, drehen sich nahezu alle Verfahren um dieselben Themen: Unterhalt, Kinder, Wohnung/Haus, Vermögen. Genau hier passieren die teuersten Fehler.

 

Unterhalt nach Trennung: Wer zahlt was – und ab wann?

Unterhalt ist juristisch zweigeteilt: Trennungsunterhalt (bis zur Scheidung) und nachehelicher Unterhalt (nach der Scheidung).

Trennungsunterhalt ergibt sich aus dem Gesetz:

Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen.

Der entscheidende Punkt: Unterhalt ist nicht automatisch „für immer“. Nach der Scheidung gilt Eigenverantwortung:

Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.

Gerade hier passieren die meisten Fehlannahmen – viele rechnen mit dauerhaftem Unterhalt, obwohl das Gesetz eher die Selbstständigkeit verlangt.

 

Scheidung mit Kindern: Die Frage „Wo leben die Kinder?“ entscheidet fast alles

Bei Kindern eskaliert es oft nicht wegen Geld, sondern wegen Alltag: Betreuung, Schule, Ferien, neue Partner.

Rechtlich gilt als Leitlinie:

Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen.

Und:

Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

Wer versucht, Umgang zu blockieren, baut oft den größten Konfliktmotor auf – und verschlechtert die eigene Position.

 

Haus & Immobilie bei Scheidung: Der teuerste Streitpunkt

Der Klassiker: gemeinsames Haus, gemeinsamer Kredit. Einer will bleiben, der andere will verkaufen. Dann wird es schnell existenziell.

Hier ist wichtig: Das Haus ist nicht „automatisch“ Eigentum desjenigen, der mehr bezahlt hat. Entscheidend ist Grundbuch, Darlehen, Zugewinnausgleich und Nutzungsregelung.

Außerdem kommt oft die Frage, wer in der Ehewohnung bleiben darf:

Ein Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.

Gerade bei Kindern kann das sehr relevant sein.

 

Zugewinnausgleich: Das große Missverständnis „Alles wird geteilt“

Viele glauben: Bei Scheidung wird alles halbiert. So pauschal stimmt das nicht.

In der Zugewinngemeinschaft wird nicht „das Vermögen“ geteilt, sondern der Vermögenszuwachs während der Ehe ausgeglichen.

Das Gesetz sagt:

Leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so wird der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehezeit erzielt haben, ausgeglichen.

Das bedeutet: Anfangsvermögen, Erbschaften und Schenkungen können eine völlig andere Lage schaffen, als viele erwarten.

 

Die 3 gefährlichsten Fehler bei Scheidung (die wir ständig sehen)

Erstens: Man zieht aus der Wohnung aus, ohne Regelung – und verliert Einfluss auf Haus, Kinderalltag und Finanzen.
Zweitens: Man unterschreibt Vereinbarungen „zur Beruhigung“, ohne anwaltliche Prüfung.
Drittens: Man mischt die Kinder in den Konflikt hinein – und eskaliert damit alles juristisch.

 

Unser Rat: Scheidung muss nicht „hässlich“ werden – wenn man sie klug strukturiert

Scheidung ist ein Ende – aber es muss kein Zerstören sein. Traditionell betrachtet ist es immer am besten, Ordnung zu schaffen: klare Regelungen, schriftliche Absprachen, faire Lösungen. Wer früh Struktur schafft, schützt sich selbst und vor allem die Kinder.

 

Kostenfreie Ersteinschätzung – telefonisch täglich bis 22:00 Uhr

Wir sind Fachanwälte für Familienrecht und unterstützen bei Trennung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinn sowie Immobilienstreit.

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Lassen Sie sich beraten- Ihr Recht ist unser Anliegen. Unsere erfahrenen Fachanwältin für Familienrecht ermittelt  Ihre Rechte . Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.
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Kontaktieren Sie uns:

 

gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
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