Eine Scheidung beginnt selten mit einem Gerichtstermin. Sie beginnt mit einem Satz am Küchentisch. Und genau in den ersten Tagen und Wochen nach der Trennung werden die Weichen gestellt – finanziell, emotional und rechtlich. Wer hier falsch handelt, zahlt später oft doppelt: mit Geld, Zeit und Nerven.
Wir sind Fachanwälte für Familienrecht und erleben es täglich: Nicht die Scheidung selbst ist das Problem, sondern die unbedachten Schritte davor. In diesem Artikel erklären wir juristisch sauber, aber leicht verständlich, worauf es bei der Scheidung wirklich ankommt – und welche Entscheidungen jetzt am wichtigsten sind.
Warum das Thema Scheidung 2026 explosiver wird als früher
Trennungen sind heute oft komplizierter als früher: gemeinsame Immobilien, teure Kredite, Betreuungskonzepte, Homeoffice, Patchwork-Familien. Früher trennte man sich oft „klassisch“ – einer ging, die Kinder blieben, das Haus wurde verkauft. Heute hängt an jeder Trennung ein Geflecht aus Finanzen, Rollenverteilung und Verantwortung.
Genau deshalb suchen viele Menschen aktuell nach Begriffen wie Scheidung Ablauf, Trennungsjahr, Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich oder Scheidung mit Haus – weil sie spüren: Eine falsche Entscheidung kann langfristig alles verschieben.
1) Trennung richtig starten: Ohne Trennungsjahr keine Scheidung
Viele wollen „sofort scheiden“. Das geht grundsätzlich nur sehr selten. Normalerweise braucht es das Trennungsjahr.
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist.
Wann gilt die Ehe als gescheitert? Typischerweise nach einem Jahr Trennung:
„Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide Ehegatten die Scheidung oder stimmt der Antragsgegner zu, so wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.
Wichtig: Trennung geht nicht nur mit zwei Wohnungen. Auch in derselben Wohnung kann das Trennungsjahr beginnen – entscheidend ist die Trennung der Lebensbereiche, also keine gemeinsame Haushaltsführung und keine „Ehe nach außen“.
2) Der häufigste Fehler: Ausziehen, ohne das Recht zu sichern
Viele ziehen „aus Vernunft“ aus. Juristisch kann das aber zum Eigentor werden – gerade bei gemeinsamer Immobilie oder wenn Kinder da sind.
Bei der Ehewohnung gilt:
Ein Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt …
Wer vorschnell auszieht, gibt oft stillschweigend Positionen auf: Nutzung der Wohnung, Einfluss auf den Kinderalltag, Zugriff auf Unterlagen, Belege und Finanzinformationen. Das bedeutet nicht, dass man nicht ausziehen darf – aber wir sollten es rechtlich geordnet machen.
3) Unterhalt: Der Moment, ab dem Geld fließt (oder nicht)
Unterhalt ist einer der größten Streitpunkte bei Scheidung. Und die wichtigste Frage lautet nicht: „Steht mir Unterhalt zu?“ – sondern: Ab wann und in welcher Form?
Trennungsunterhalt ist gesetzlich geregelt:
Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den … angemessenen Unterhalt verlangen.
Viele übersehen: Unterhalt wird oft nicht „automatisch“ bezahlt. Man muss ihn klar geltend machen, Zahlen darlegen und sauber dokumentieren.
Nach der Scheidung gilt ein Grundsatz, den viele erst spät verstehen:
Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.
Das heißt: Nachehelicher Unterhalt ist möglich – aber nicht grenzenlos. Wer falsche Erwartungen hat, trifft falsche Entscheidungen in Verhandlungen.
4) Scheidung mit Kindern: Wer jetzt klug handelt, verhindert den Rosenkrieg
Wenn Kinder betroffen sind, sind wir rechtlich nicht mehr nur bei „Eltern gegen Eltern“. Dann steht immer das Kindeswohl im Vordergrund.
Das Gesetz sagt eindeutig:
Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen.
Und:
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Darum gilt: Wer Umgang blockiert, eskaliert. Wer früh klare, praktikable Umgangsregeln schafft, beruhigt das Verfahren. Und wer die Kinder aus dem Konflikt heraushält, schützt nicht nur die Familie – sondern auch die eigene rechtliche Position.
5) Zugewinnausgleich: Die „versteckte Rechnung“ bei jeder Scheidung
Viele glauben: „Wir teilen alles durch zwei.“ Das ist falsch – und führt oft zu bösen Überraschungen.
Im gesetzlichen Güterstand wird nicht einfach alles geteilt, sondern der Vermögenszuwachs während der Ehe ausgeglichen.
Leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so wird der Zugewinn … ausgeglichen.
Das bedeutet: Es kommt auf Anfangsvermögen, Endvermögen und Stichtage an. Wer hier Dokumente zu spät sichert oder Vermögenswerte nicht sauber erfasst, verliert schnell den Überblick – und damit Verhandlungsmacht.
Der wichtigste Satz bei Scheidung: „Wer zuerst Ordnung schafft, gewinnt Zeit und Frieden“
Scheidung bedeutet nicht automatisch Streit. Aber Scheidung ohne Struktur endet fast immer im Chaos. Wenn wir es klassisch solide machen wollen, dann gilt: Erst Klarheit, dann Verhandlung, dann Gericht – nicht umgekehrt.
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
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