Scheidungskosten – Überraschung vermeiden!

Warum die Kosten nicht immer allein getragen werden müssen

Wir erleben in unserer täglichen Beratungspraxis, dass die Furcht vor hohen Scheidungskosten zu den häufigsten Gründen gehört, eine längst notwendige Trennung hinauszuschieben. Viele Menschen sind überzeugt, dass derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, am Ende sämtliche Kosten tragen muss. Diese Sorge ist weit verbreitet, aber rechtlich unbegründet. Das Familienrecht kennt keine Kostenstrafe dafür, wer die Initiative ergreift. Im Gegenteil: Die Kosten werden nach festen gesetzlichen Regeln verteilt, und zwar nicht nach persönlicher Verantwortung, sondern nach objektiven Maßstäben. Traditionell gilt, dass die Gerichtskosten hälftig von beiden Ehegatten getragen werden. Die Anwaltskosten trägt grundsätzlich jeder für seinen eigenen Anwalt. Da im Scheidungsverfahren lediglich ein Anwalt zwingend notwendig ist, weil der Scheidungsantrag anwaltspflichtig ist (§ 114 FamFG), entsteht häufig nur eine Anwaltsgebühr, die die Beteiligten intern untereinander regulieren können. Dies bedeutet, dass eine Scheidung oftmals deutlich günstiger ist, als viele erwarten.

Gerichtskosten und Anwaltskosten – was steckt dahinter?

Die gerichtlichen und anwaltlichen Gebühren beruhen seit Jahrzehnten auf festen gesetzlichen Grundlagen. Der wichtigste Ausgangspunkt ist der sogenannte Verfahrenswert. Dieser Wert bildet die wirtschaftliche Bedeutung des Verfahrens ab und ist der Maßstab für die Gebühren von Gericht und Anwälten. Die Berechnung richtet sich nach § 43 FamGKG für den Verfahrenswert und nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die Anwaltsgebühren. Im Scheidungsverfahren wird der Verfahrenswert traditionell aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten gebildet, zuzüglich eventueller Werte für Folgesachen wie Versorgungsausgleich oder Unterhalt. Selbstverständlich kann dieser Wert im Einzelfall niedriger oder höher angesetzt werden, wenn die wirtschaftliche Lage dies gebietet. In diesem Bereich hat sich über die Jahrzehnte eine stabile, vorhersehbare Praxis herausgebildet, die dem Zweck dient, die Kosten transparent und nachvollziehbar zu halten.

Gerade in einer Zeit, in der viele Menschen mehrere Verpflichtungen haben und wirtschaftliche Unsicherheiten eine große Rolle spielen, ist es wichtig, sich rechtzeitig einen Überblick über die zu erwartenden Kosten zu verschaffen. Wir nehmen uns traditionell viel Zeit, um gemeinsam mit Ihnen zu klären, wie der Verfahrenswert im konkreten Fall zu bemessen ist und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Häufig lässt sich der Aufwand deutlich reduzieren, wenn bestimmte Streitpunkte außergerichtlich geklärt werden. Jede Einigung senkt den Aufwand und damit auch die Kosten. Wer beispielsweise den Versorgungsausgleich nicht streitig führt oder beim Unterhalt klare Vereinbarungen trifft, kann das Verfahren verschlanken und Gebühren vermeiden. Das Familienrecht belohnt Einigung und Kooperation, weil es damit das Ziel verfolgt, eine geordnete und faire Lösung zu ermöglichen.

Warum frühe Klarheit Kosten spart

Wir raten seit jeher, so früh wie möglich über die finanziellen Rahmenbedingungen zu sprechen. In vielen Fällen schrecken Menschen vor diesem Schritt zurück, weil sie befürchten, die Situation zu verschärfen oder einen Konflikt auszulösen. Unsere langjährige Erfahrung zeigt jedoch das Gegenteil: Offenheit über die Kosten schafft Sicherheit und nimmt Druck aus der Situation. Wer die finanziellen Auswirkungen kennt, trifft überlegte Entscheidungen und behält die Kontrolle über den Verlauf des Verfahrens. Wir empfehlen, schon zu Beginn der Trennung die relevanten Unterlagen zu sammeln, das Einkommen der letzten zwölf Monate zu dokumentieren und Vermögenswerte offen zu legen. Diese Transparenz ermöglicht es, den Verfahrenswert korrekt zu bestimmen und vor allem spätere Abweichungen zu vermeiden, die das Verfahren unnötig verteuern könnten.

Ein weiterer Aspekt ist, dass frühzeitige Einigung die Kosten nicht nur senkt, sondern auch den emotionalen Stress reduziert. Wenn Paare im Guten auseinandergehen, gelingt es häufig, das Verfahren auf das Notwendige zu beschränken. Das Gericht entscheidet in diesem Fall nur über die Scheidung und den gesetzlich zwingenden Versorgungsausgleich. Das spart nicht nur Gebühren, sondern schützt die Parteien vor langwierigen Auseinandersetzungen, die letztlich mehr Geld, mehr Nerven und mehr Zeit kosten.

Rechtliche Einordnung der Kostenverteilung

Die gesetzlichen Grundlagen der Kostenverteilung finden sich in den §§ 80 ff. FamFG sowie im Gerichtskostengesetz. Grundsätzlich trägt jeder Beteiligte seine eigenen außergerichtlichen Kosten selbst. Die Gerichtskosten werden gemäß § 81 FamFG regelmäßig hälftig geteilt. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei grobem Fehlverhalten oder mutwilliger Verfahrensführung, weicht das Gericht hiervon ab. Diese Ausnahmen sind jedoch selten und werden zurückhaltend angewendet, weil das Familienrecht traditionell darauf ausgerichtet ist, nicht noch zusätzliche Belastungen zu schaffen.

Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, automatisch die Kosten allein zu tragen hätte. Diese Vorstellung entstammt eher emotionalen Bewertungen als rechtlichen Grundlagen. Tatsächlich ist es aus juristischer Sicht sogar sinnvoll, wenn ein Ehegatte den ersten Schritt macht, weil dies Klarheit schafft und den Beginn des Verfahrens strukturiert. Die Kostenlast bleibt hiervon unberührt.

Fazit: Kosten fair teilen – Scheidung planbar machen

Wir erleben seit vielen Jahren, dass Scheidungskosten weniger belastend sind, wenn der Ablauf transparent und gut vorbereitet ist. Eine Scheidung bringt genügend Herausforderungen mit sich, und die Kostenfrage sollte nicht zu einer weiteren Belastung werden. Durch eine realistische Einschätzung der Gebühren, eine geordnete Vorbereitung und eine faire Kommunikation der Beteiligten lässt sich die finanzielle Last in den meisten Fällen gut steuern und gerecht verteilen. Wer frühzeitig Klarheit schafft, vermeidet unangenehme Überraschungen und sorgt dafür, dass der Weg in die neue Lebensphase geordnet und verantwortungsvoll gelingt.


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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

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