Steuerrecht aktuell: So schützen Sie Ihr Erbe vor hohen Steuern

Hohe Erbschaft- und Schenkungssteuern können ein Lebenswerk erheblich vermindern. Gerade in Zeiten stark steigender Immobilienwerte und wachsender Vermögensstrukturen zeigt sich, wie bedeutsam eine frühzeitige, solide und traditionsbewusste Nachlassplanung ist. Wir greifen auf die gefestigten Grundsätze des Erbschaftsteuerrechts zurück und erläutern, wie Sie mit einer klaren Strategie Freibeträge optimal nutzen, Vermögenswerte schützen und steuerliche Belastungen vermeiden. Unsere Erfahrung zeigt, dass frühzeitige Entscheidungen nicht nur Steuern sparen, sondern auch die familiäre Ordnung stärken und Streit verhindern.

Steuerliche Grundlagen im Überblick: Warum § 10 und § 16 ErbStG die entscheidenden Pfeiler bilden

Im Zentrum der steuerlichen Nachfolge steht das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. § 10 ErbStG bestimmt, dass jeder Erwerb von Todes wegen und jede Schenkung grundsätzlich steuerpflichtig ist. Damit wird jeder Vermögenszufluss berücksichtigt, unabhängig davon, ob er durch Testament, Erbvertrag, gesetzliche Erbfolge oder Schenkung zu Lebzeiten erfolgt. Gleichzeitig sieht das Gesetz in § 16 ErbStG traditionell bewährte Freibeträge vor, die je nach familiärer Beziehung zum Erblasser erheblich variieren. Diese Freibeträge bilden die Grundlage jeder steuerlich optimierten Nachlassgestaltung. Wird frühzeitig geplant, lassen sich große Teile des Familienvermögens steuerfrei auf die nächste Generation übertragen.

Lebzeitige Übertragungen nutzen: Wie der Zehnjahres-Turnus des § 14 ErbStG Ihr Familienvermögen schützt

Ein Grundsatz, der sich seit Jahrzehnten bewährt hat, lautet: Je früher Vermögen übertragen wird, desto geringer fällt die steuerliche Belastung später aus. § 14 ErbStG gewährt die Möglichkeit, die Freibeträge alle zehn Jahre erneut zu nutzen. Wer heute eine Schenkung vornimmt und nach Ablauf des Zehnjahreszeitraums eine weitere Übertragung plant, kann Vermögen schrittweise und steuerlich effizient auf die nächste Generation übertragen. Dieser Mechanismus wirkt wie ein langfristiger Schutzschirm, weil er hohe steuerliche Belastungen im Erbfall verhindert und Vermögenswerte in geordneter Struktur weitergibt.

Schenkung oder Erbe: Welche Gestaltung sich in Ihrer Situation bewährt hat

Die Frage, ob Vermögen erst im Erbfall oder bereits zu Lebzeiten übertragen werden soll, gehört zu den wichtigsten Entscheidungen der Nachfolgeplanung. Die Schenkung bietet den Vorteil, dass der steuerpflichtige Nachlass reduziert wird und Freibeträge mehrfach genutzt werden können. Gleichzeitig erlaubt das Erbrecht dem Schenker, sich über Instrumente wie Nießbrauch, Wohnrechte oder Rückfallklauseln wirtschaftlich abzusichern. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG erkennt diese Gestaltungen ausdrücklich an. Die erbrechtliche Übertragung im Todesfall schafft dagegen eine klare, einheitliche Struktur des Nachlasses. Wir prüfen sorgfältig, welche Gestaltung zur familiären Situation und den langfristigen Interessen am besten passt und entwickeln eine maßgeschneiderte Lösung.

Immobilien im Nachlass: Warum der Verkehrswert nach § 12 Abs. 3 ErbStG steuerlich entscheidend ist

Immobilien bilden den Kern vieler Nachlässe und sind zugleich die häufigste Ursache für hohe Steuerlasten. § 12 Abs. 3 ErbStG knüpft die Steuer an den Verkehrswert der Immobilie, was insbesondere in gefragten Regionen zu erheblichen Belastungen führen kann. Zwar schützen die Freibeträge des § 16 ErbStG bis zu bestimmten Grenzen, doch reichen diese vielfach nicht mehr aus. Von besonderer Bedeutung ist das Familienheimprivileg in § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG, das bei Selbstnutzung durch den Ehegatten oder ein Kind eine vollständige Steuerbefreiung ermöglicht. Diese Befreiung ist jedoch strikt an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Wir achten daher bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen darauf, dass diese Voraussetzungen zuverlässig eingehalten werden und die Steuerbefreiung nicht rückwirkend verloren geht.

Typische Steuerfallen: Wenn fehlende Planung zum Verlust des Familienvermögens führt

In unserer täglichen Arbeit begegnen wir immer wieder Situationen, in denen unzureichende Planung zu erheblichen Steuerbelastungen und Konflikten führt. Werden beispielsweise mehrere Kinder Miterben einer wertvollen Immobilie und steht nicht ausreichend Liquidität zur Verfügung, können Pflichtteilsansprüche oder die Erbschaftsteuer dazu führen, dass die Immobilie verkauft werden muss. Dies widerspricht häufig dem Willen des Erblassers. Durch frühzeitige Gestaltung – etwa durch lebzeitige Übertragungen, Nießbrauchslösungen, klug abgestimmte Testamente oder die Kombination mehrerer erbrechtlicher Instrumente – lässt sich dieses Risiko zuverlässig vermeiden und das Familienvermögen langfristig sichern.

Steuerrecht im Erbrecht immer ganzheitlich denken: Warum frühzeitige Planung entscheidend ist

Das Steuerrecht steht im Erbrecht niemals für sich allein. Es greift tief in familienrechtliche Strukturen, Pflichtteilsrechte, güterrechtliche Fragen und testamentarische Gestaltungen ein. Eine isolierte Betrachtung führt fast immer zu Nachteilen. Wer frühzeitig gestaltet, schützt Vermögen, vermeidet Streit und sorgt für klare, rechtssichere Regelungen, die die Familie entlasten und den Nachlass geordnet übertragen. Wir begleiten Sie durch diesen gesamten Prozess – mit fundierter juristischer Erfahrung, traditioneller Klarheit und einem strukturierten Blick auf das große Ganze.

Steueroptimierte Nachlassplanung – rechtssicher, vorausschauend und traditionsbewusst

Eine steueroptimierte Nachfolgeplanung ist nicht nur eine Frage finanzieller Vernunft, sondern Ausdruck von Verantwortung gegenüber der nächsten Generation. Wir prüfen Vermögenswerte umfassend, entwickeln langfristige steuerliche Konzepte und gestalten eine Nachfolge, die rechtssicher, klar und zuverlässig ist. Dabei legen wir besonderen Wert auf bewährte Strukturen und sorgfältige Dokumentation, um Ihr Familienvermögen nachhaltig zu schützen und Ihre Wünsche präzise umzusetzen.

 
 

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Mit uns haben Sie die Experten an Ihrer Seite. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Erbe gesichert wird!

gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

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