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Marion Peper

Anwältin für Testamentsrecht

Wir vereinen juristische Exzellenz mit persönlicher Hingabe. Mit tiefgreifendem Verständnis begleite ich Sie auf dem Weg zu einer individuell abgestimmten Testamentsgestaltung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise – für eine rechtssichere, einfühlsame und vorausschauende Regelung Ihres letzten Willens.

Gestaltet mit Expertise und Einfühlungsvermögen

Testament gestalten
Die folgende Checkliste soll helfen, im Rahmen der Abfassung eines Testamentes wichtige Punkte zu berücksichtigen, die möglicherweise Einfluss auf die Verteilung des Nachlasses und die gewünschte Erbfolge haben können.

  • Besteht Testierfähigkeit?
  • Welche zwingenden Formvorschriften sind bei der Abfassung des Testaments zu berücksichtigen?
  • Wo soll das Testament nach Errichtung verwahrt werden?
    Eigener Personenstand — verheiratet, ledig oder geschieden?
  • in welchem Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft) lebt der Erblasser?
  • Existiert ein Ehe- oder Erbvertrag?
  • Existieren zeitlich frühere Testamente?
  • Existieren eheliche oder nichteheliche, adoptierte oder für ehelich erklärte Kinder?
  • Ist mit weiteren Nachkommen zu rechnen?
  • Wie lautet die gesetzliche Erbfolge?
  • Wer kommt als Pflichtteilsberechtigter (Abkömmlinge, Ehegatten, Eltern) in Betracht?
  • Wurde ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht vereinbart?
  • Ist eine Pflichtteilsentziehung oder -Beschränkung gewünscht und möglich?
  • Woraus besteht das Vermögen des Erblassers?
  • Gibt es sowohl Privat- als auch Betriebsvermögen?
  • Gibt es Vermögen, das im Ausland belegen ist?
  • Welche Verbindlichkeiten des Erblassers bestehen?
  • Ist eine Sondererbfolge z.B. bei der Vererbung von Anteilen an Personengesellschaften zu berücksichtigen?
  • mit dem Testament unter anderem die Unternehmensnachfolge gesichert werden?
  • Soll ein einzelner Erbe oder mehrere Personen als Erben eingesetzt werden?
  • Sollen mehrere Erben das Vermögen insgesamt oder jeweils getrennt nach einzelnen Nachlassgegenständen erhalten?
    Soll, soweit mehreren Erben jeweils einzelne Vermögensgegenstände vermacht werden, gegebenenfalls ein wertmäßiger Ausgleich unter den Miterben stattfinden?
  • Sollen Regelungen zu einer Ausgleichspflicht unter erbenden Abkömmlingen für Zuwendungen, die zu Lebzeiten des Erblassers gemacht wurden, getroffen werden?
  • Wer soll Erbe bei Wegfall des ursprünglichen Erben werden?
  • Soll im Falle der Wiederverheiratung des Ehegatten eine abweichende Erbeinsetzung stattfinden?
  • Ist eine Vor- und Nacherbschaft gewollt?
  • Soll ein Vermächtnis ausgesetzt werden und sind die einzelnen Vermächtnisgegenstände hinreichend konkret im Testament bezeichnet?
  • Soll auf den Nachlass nach Erbfall z R. durch Anordnung von Testamentsvollstreckung, Auflagen oder den Ausschluss der Auseinandersetzung unter Miterben für einen gewissen Zeitraum Einfluss genommen werden?

Weiter sollte man sich Klarheit über die zu bedenkenden Personen verschaffen, deren möglichen Wegfall vor Erbfall ebenso wie Änderungen im Personenstand der potentiellen Erben berücksichtigen. Hier sollten soweit gewünscht – im Testament Regelungen enthalten sein, die auch auf vorgenannte Änderungen entsprechend angepasste Anordnungen enthalten.

Schließlich muss man sich vor Abfassung des Testamentes über die gewünschten Regelungsziele im Klaren sein. So kann die materielle Absicherung beispielsweise des Lebenspartners ebenso Motivation für die Erstellung eines Testamentes sein wie die Sicherung der Unternehmensnachfolge oder auch die Ausschließung oder Beschränkung der Erbschaftsansprüche von nahen Verwandten.
Zuletzt darf natürlich der Hinweis nicht fehlen, dass bei jeglichen testamentarischen Regelungen deren steuerrechtliche Auswirkungen zu berücksichtigen sind.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihren konkreten erbrechtlichen Fragen im Detail zu beraten – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail.

Häufig gestellte Fragen zur Testamentsgestaltung

Warum ist ein Testament wichtig?

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll. Ohne eine solche Verfügung tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die jedoch oft nicht das abbildet, was sich jemand für seine Familie oder sein Lebenswerk gewünscht hätte.

Ein klar formuliertes Testament verhindert Missverständnisse und Streit unter den Erben. Besonders wenn bestimmte Vermögenswerte gezielt weitergegeben oder einzelne Angehörige besonders bedacht werden sollen, ist ein Testament unverzichtbar. Es gibt Ihnen außerdem die Möglichkeit, Auflagen zu erteilen, etwa zur Pflege eines Familiengrabes oder zur Verwaltung bestimmter Vermögenswerte.

Mit einem sorgfältig gestalteten Testament sorgen Sie dafür, dass Ihr letzter Wille respektiert wird und Ihr Nachlass in Ihrem Sinn verteilt wird.

Ein Testament muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein. Wer diese Vorgaben nicht einhält, riskiert, dass sein letzter Wille später nicht umgesetzt werden kann.

Wichtig ist vor allem, dass das Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben wird. Es sollte klar formuliert sein, damit später keine Zweifel an der Auslegung entstehen. Auch die genaue Benennung der Erben und die klare Verteilung des Vermögens sind entscheidend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Wer ein komplexeres Vermögen besitzt oder besondere Regelungen treffen möchte, sollte überlegen, das Testament notariell beurkunden zu lassen. Ein notarielles Testament bietet zusätzliche Sicherheit, weil es von Anfang an rechtlich geprüft wird und automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt wird.

In jedem Fall empfiehlt es sich, sich vorab rechtlich beraten zu lassen. Gemeinsam können wir prüfen, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wie Ihr Wille am besten umgesetzt werden kann.

Fehler bei der Testamentsgestaltung können weitreichende Folgen haben. Besonders häufig sind unklare Formulierungen oder fehlende Regelungen für bestimmte Fälle, etwa wenn ein eingesetzter Erbe selbst vor dem Erblasser verstirbt.

Auch das Vergessen gesetzlicher Pflichtteilsansprüche kann später zu Problemen führen. Pflichtteilsberechtigte Angehörige, wie Kinder oder Ehepartner, haben auch dann Anspruch auf einen bestimmten Anteil am Erbe, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.

Ein weiterer häufiger Fehler ist es, das Testament nicht regelmäßig zu überprüfen. Lebensumstände ändern sich, etwa durch Heirat, Scheidung, Geburten oder den Erwerb neuer Vermögenswerte. Ohne Anpassung des Testaments können alte Regelungen plötzlich nicht mehr passen oder gar ungültig werden.

Mit einer individuellen Beratung sorgen wir dafür, dass Ihr Testament wirklich alle wichtigen Punkte abdeckt und auch rechtlich Bestand hat. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille so umgesetzt wird, wie Sie es sich vorstellen.

Nehmen Sie kontakt auf!

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