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Marion Peper

Anwältin für Testamentsvollstreckung

Sichern Sie die Umsetzung Ihrer Vorgaben im Testament
und den Nachlass vor Gläubigern und Eingriffen Dritter.

Testamentsvollstreckung –
Sicherung des Nachlasses und Umsetzung des letzten Willens

Was ist Testamentsvollstreckung?

Die Testamentsvollstreckung ist ein zentrales Instrument im Erbrecht, um den letzten Willen des Erblassers rechtssicher umzusetzen und den Nachlass zuverlässig zu verwalten. Sie schützt Erben vor Konflikten, verhindert die Zerschlagung von Vermögenswerten und sorgt dafür, dass Vermächtnisse und Auflagen ordnungsgemäß erfüllt werden.

Vorteile der Testamentsvollstreckung

  • Schutz vor Zwangsvollstreckung in den Nachlass

  • Vermeidung einer Zerschlagung des Nachlasses durch die Erben

  • Umsetzung einer Teilungsanordnung

  • Sicherung von Vermächtnissen

  • Überwachung der Erfüllung von Auflagen durch die Erben

  • Vereinfachung der Verwaltung und der Auseinandersetzung des Nachlasses

  • Bestimmung von Vermächtnisnehmern und Vermächtnisanteilen unter Beachtung des Nachlasses (z. B. Unternehmensanteile, Rücklagen)

  • Sicherung der Unternehmensnachfolge

  • Vermeidung des Sozialhilferegresses

Testamentsvollstreckung bei besonderen Situationen

Minderjährige Erben

  • Vermeidung unerwünschter Verfügungen der Sorgeberechtigten

  • Schutz vor Zwangsvollstreckung in den Nachlass

  • Umsetzung einer Teilungsanordnung

Mehrere Erben

  • Verteilung des Nachlasses nach Testament

  • Vermeidung des Sozialhilferegresses

Formen der Testamentsvollstreckung

  • Abwicklungsvollstreckung

  • Reine Verwaltungsvollstreckung

  • Vollstreckung mit beschränktem Aufgabengebiet

  • Nacherbenverwaltung

  • Vermächtnisvollstreckung, Kontrolle der Auflagen, Nachvermächtniserfüllung

  • Pflichtteilsbeschränkung (§ 2338 Abs. 1 Satz 2 BGB)

  • Dauertestamentsvollstreckung

Kosten und Rechte des Testamentsvollstreckers

Die Testamentsvollstreckung ist mit Kosten für den Nachlass verbunden. Der Testamentsvollstrecker hat Anspruch auf Vergütung und darf Drittunternehmen für notwendige Arbeiten beauftragen. Dennoch ist sie oft der einzige Weg, den Willen des Erblassers verbindlich umzusetzen.

Unterstützung für Erben und Testamentsvollstrecker

Unsere Kanzlei in Leipzig unterstützt Sie sowohl als Erben als auch als eingesetzten Testamentsvollstrecker:

  • Für Erben: Wir prüfen, ob der Testamentsvollstrecker im Sinne des Erblassers handelt, und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

  • Für Testamentsvollstrecker: Wir beraten Sie bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Verwaltung und stehen bei rechtlichen Fragen an Ihrer Seite.

Testamentsvollstreckung mit anwaltlicher Unterstützung

Die Testamentsvollstreckung sorgt für Klarheit, Sicherheit und die rechtssichere Umsetzung des letzten Willens. Gerade bei umfangreichen Nachlässen, Unternehmensbeteiligungen oder mehreren Erben ist sie ein unverzichtbares Instrument. Unsere Kanzlei für Erbrecht in Leipzig unterstützt Sie umfassend bei allen Fragen rund um die Testamentsvollstreckung – vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch.

Häufig gestellte Fragen zum Testamentsvollstreckung

Was ist der Vorteil einer Testamentsvollstreckung?

Eine Testamentsvollstreckung stellt sicher, dass der letzte Wille des Erblassers genau so umgesetzt wird, wie er es verfügt hat. Sie schützt den Nachlass vor Streit unter Erben, Zwangsvollstreckungen und ungewollter Zerschlagung. Zudem erleichtert sie die Verwaltung, gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen oder minderjährigen Erben.

Besonders sinnvoll ist sie bei mehreren Erben, minderjährigen oder behinderten Erben, bei Unternehmensnachfolgen und wenn der Nachlass vor Gläubigern oder dem Sozialhilferegress geschützt werden soll. Sie schafft klare Strukturen und verhindert rechtliche Auseinandersetzungen.

Grundsätzlich kann jede volljährige und geschäftsfähige Person Testamentsvollstrecker sein. Der Erblasser bestimmt den Testamentsvollstrecker in seinem Testament oder Erbvertrag. Alternativ kann das Nachlassgericht einen geeigneten Testamentsvollstrecker einsetzen, wenn keiner benannt ist.

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