Testamentsvollstreckung – Sichern Sie die Umsetzung Ihrer Wünsche und schützen Sie Ihr Erbe vor Gläubigern

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Die Testamentsvollstreckung ist ein unverzichtbares Instrument, um die ordnungsgemäße Abwicklung eines Nachlasses sicherzustellen. Sie schützt nicht nur Ihre Vermögenswerte, sondern garantiert auch die Einhaltung Ihrer letzten Wünsche. Die Vorteile einer Testamentsvollstreckung sind umfassend:

  • Schutz vor Zwangsvollstreckung: Verhindern Sie die Zwangsvollstreckung in den Nachlass.
  • Vermeidung der Zerschlagung des Nachlasses: Sorgen Sie dafür, dass der Nachlass als Ganzes erhalten bleibt.
  • Umsetzung von Teilungsanordnungen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Vorgaben zur Erbteilung umgesetzt werden.
  • Sicherung von Vermächtnissen: Sorgen Sie dafür, dass Vermächtnisse ordnungsgemäß erfüllt werden.
  • Überwachung der Erfüllung von Auflagen: Der Testamentsvollstrecker kontrolliert, ob die Erben Ihre Auflagen einhalten.
  • Vereinfachung der Nachlassverwaltung: Optimieren Sie die Abwicklung und Auseinandersetzung des Nachlasses.
  • Sicherung der Unternehmensnachfolge: Schützen Sie das Unternehmensvermögen und gewährleisten Sie die Übergabe an die richtigen Erben.
  • Vermeidung des Sozialhilferegresses: Verhindern Sie, dass Sozialhilfekosten das Erbe mindern.

Testamentsvollstreckung bei minderjährigen und mehreren Erben

Für minderjährige Erben: Testamentsvollstreckung ist zwingend erforderlich, um:

  • Unerwünschte Verfügungen des Sorgeberechtigten zu vermeiden.
  • Zwangsvollstreckung in den Nachlass zu verhindern.
  • Die Umsetzung einer Teilungsanordnung sicherzustellen.

Für mehrere Erben: Testamentsvollstreckung wird immer notwendig, um:

  • Die faire Verteilung des Nachlasses entsprechend dem Testament zu gewährleisten.
  • Das Risiko eines Sozialhilferegresses zu vermeiden.

Formen der Testamentsvollstreckung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Testamentsvollstreckung, die individuell auf Ihre Ziele abgestimmt werden können:

  • Abwicklungsvollstreckung
  • Reine Verwaltungsvollstreckung
  • Vollstreckung mit beschränktem Aufgabengebiet
  • Nacherbenverwaltung
  • Vermächtnisvollstreckung (einschließlich Kontrolle der Auflagen und Nachvermächtniserfüllung)
  • Pflichtteilsbeschränkung: Auszahlung des Pflichtteils in Raten bei Vorliegen von Verschwendung 
  • Dauertestamentsvollstreckung

Kosten der Testamentsvollstreckung und die Rolle des Testamentsvollstreckers

Die Testamentsvollstreckung ist mit bestimmten Kosten für den Nachlass verbunden. Der Testamentsvollstrecker hat grundsätzlich Anspruch auf eine Vergütung und kann auch Drittunternehmen (z. B. für Hausmeistertätigkeiten) zur Ausführung von Arbeiten beauftragen.

Doch trotz der damit verbundenen Kosten garantiert die Testamentsvollstreckung, dass die Wünsche des Erblassers strikt umgesetzt werden.

Ihre Rechte als Erbe oder Testamentsvollstrecker

Sind Sie als Erbe betroffen, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber dem Testamentsvollstrecker zu wahren und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. In bestimmten Fällen kann durch einen Erbenbeschluss die Abwicklungsverwaltung auch beendet werden.

Als Testamentsvollstrecker stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um Ihre anspruchsvolle Aufgabe zu meistern und unberechtigte Schadensersatzforderungen abzuwehren.

Rechtsanwältin Marion Peper ist geprüfte Testamentsvollstreckerin sowie Fachanwältin für Erbrecht und Spezialistin im Erbrecht. Sie bietet Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung in allen Bereichen der Testamentsvollstreckung.

Vereinbaren Sie noch heute einen Besprechungstermin oder Telefontermin, um Ihre Fragen zur Testamentsvollstreckung im Detail zu klären. Nutzen Sie auch unsere kostenfreie Ersteinschätzung!

Für persönliche Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen unsere

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MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de

gez. M. Peper
Fachanwältin 
für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

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