Müssen Eltern ewig zahlen? – Was gilt beim Unterhalt für erwachsene Kinder?
Sie sind volljährig, wohnen zu Hause – und verlangen trotzdem weiter Unterhalt? Immer mehr Eltern stellen sich die Frage: Wie lange bin ich eigentlich verpflichtet, mein erwachsenes Kind zu finanzieren? Gerade in Zeiten steigender Kosten und wachsender Unsicherheit am Ausbildungsmarkt wird dieses Thema gesellschaftlich und juristisch immer brisanter.
Volljährig heißt nicht automatisch: Keine Unterhaltspflicht!
Auch nach dem 18. Geburtstag kann die Unterhaltspflicht fortbestehen – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Grundsätzlich gilt: Eltern müssen Unterhalt zahlen, wenn das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet und sich dabei zielstrebig auf einen Berufsabschluss vorbereitet.
Was viele nicht wissen: Faulheit, ewiges „Studieren“ ohne Abschluss oder „Sinnsuche“ auf Kosten der Eltern sind nicht vom Gesetz gedeckt. Hier kann die Zahlungspflicht entfallen – aber nur, wenn man rechtlich richtig reagiert!
Unsere Empfehlung: Rechte kennen – Grenzen setzen
Ob Sie als Eltern den Unterhalt kürzen oder streichen dürfen, hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen, ob Ihr Kind tatsächlich unterhaltsberechtigt ist – oder ob Sie sich zu Unrecht zur Kasse bitten lassen.
Als Fachanwälte für Familienrecht beraten wir Sie umfassend – individuell, diskret und vorausschauend.
Lassen Sie sich beraten. Unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht kämpft für Ihr Recht. Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
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