Verteidigung bei Unfallflucht – auf die Argumente kommt es an!

image_pdfimage_print

Unfallflucht ist nicht Unfallflucht. Strafbar macht sich jeder der nicht an der Unfallstelle bleibt, auch der Fußgänger, Mitfahrer, Fahrradfahrer und zum Beispiel der Ausführende eines tobenden Hundes, auch ein Reiter oder derjenige, der einen Einkaufswagen schiebt.

Dem Täter der Unfallflucht nach Paragraph 142 StGB droht des Weiteren die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß Paragraph 69 Abs. 2 Nummer 3 StGB.

Der Anwalt für Verkehrsrecht rät, bei Unfallflucht muss gut argumentiert werden. Kein strafwürdiger Unfall liegt bei Schäden der Bagatellgrenze vor. Diese liegt bei bis 150 €. Es kommt auf den am Unfallort vom Flüchtenden  vermuteten Schaden an.  Bereits hier beginnt die gute oder schlechte Argumentation.

Das unverschuldete Entfernen ist straflos. Fraglich ist, ob der Unfall überhaupt bemerkt wurde. Die Wartepflicht gilt nur zur Feststellung der Personalien für den Unfallbeteiligten und nicht für ein Warten auf die Polizei. Auch hier sind gute Argumente wichtig

Unfallflucht kann nur vorsätzlich begangen werden, erläutert der Fachanwalt für Verkehrsrecht.  Der Vorsatz, muss positiv festgestellt und kann nicht vermutet werden. Es gibt zahlreiche Strafmilderungsgründe, zum Beispiel hoher Eigenschaden, Arbeitslosigkeit, Verkehrstherapie, Unfall Schock,  Schadenswiedergutmachung, Regress des Haftpflichtversicherer und viele mehr. Hierzu sollte vorgetragen und eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 153 a STPO  angestrebt werden.

Zur Vermeidung der Anordnung des Entzugs der Fahrerlaubnis sind außergewöhnliche Umstände immer vorzutragen, zum Beispiel  Verkehrs Nachschulungen, Verkehrstherapie, berufliche Konsequenzen,  Wegfall des erzieherischen Effektes wegen der Dauer des Verfahrens. Deshalb kann es besonders wichtig sein, gegen Sie geführtes Verfahren zu verzögern, erläutert der Anwalt für Verkehrsrecht.

Der Bußgeld Anwalt  der KANZLEI NUSSMANN berät Sie zu Ihren verkehrsrechtlichen  Fragen z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Bußgeldkatalog im Detail– bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail.

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Sie erreichen täglich bis 22 Uhr unsere

HOTLINE Rechtsanwalt Bußgeld * WURZEN 03425 / 90020
HOTLINE Verkehrsrecht Anwalt   * LEIPZIG: 0341 / 9838980.
MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de

M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin


Erhalten Sie regelmäßig von der Kanzlei Nussmann die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertipps und der aktuellen Rechtsprechung ganz einfach via WhatsApp.

 

https://wa.me/4934258297349?text=KANZLEI+NUSSMANN+NEWS+-+anmelden

Einfach den QR-Code scannen oder den link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.

Nach oben scrollen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner