Wer erbt bei verheirateten, kinderlosen Ehepaaren?

image_pdfimage_print

Im Erbfall erbt der Ehepartner nicht automatisch alles! Der Fachanwalt für Erbrecht erläutert, ohne Testament der Ehegatten oder wenn im Testament – wie sehr oft- nur der Schlusserbe nach dem Tod  beider Ehegatten benannt ist-   tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Wie sieht eine solche Erbfolge aus und welche Auswirkungen hat sie auf Ihre Vermögensverteilung?

Bei kinderlosen Ehepaaren erben die Verwandten der zweiten Ordnung oder dritten Ordnung mit. Kinder Erben  der ersten Ordnung sind nicht vorhanden. (§ 1931 I BGB).

Die Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge- die Geschwister- . Die  Erben dritter Ordnung sind  die Großeltern des Erblassers . Der Anwalt für Erbrecht weißt darauf hin, die  Erben einer vorangehenden Ordnung schließen immer die darauffolgende Ordnung von der Erbfolge grundsätzlich aus.

Sind die Eltern des Erblassers bereits verstorben, erben als gesetzliche Erben an deren Stelle die Geschwister des Verstorbenen und deren Kinder  neben dem Ehepartner – unabhängig davon, wie eng das Verhältnis zu Lebzeiten war. Eine häufig ungewollte Situation, die mit einem Testament vermieden werden sollte.

Sind weder Verwandte der ersten Ordnung – Kinder -oder der zweiten Ordnung – Eltern und Geschwister-  noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft gem § 1931 Abs. 2 BGB.

Bei Ehepaaren, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und keinen Ehevertrag haben, erbt der überlebende Ehegatte zusätzlich ¼ somit gesamt drei Viertel des Nachlasses neben den Eltern oder Geschwister bzw. die Großeltern des verstorbenen Ehegatten.

Zusätzlich zu seinem gesetzlichen Erbteil erhält der überlebende Ehegatte den sogenannten Voraus. Das ist der  Haushalt  und Hausrat.

Der Fachanwalt für Familienrecht weißt darauf hin, wer als Paar egal wie lange ohne Trauschein zusammenlebt, erbt vom anderen nichts.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihrer konkreten Nachlassauseinandersetzung  und zu Ihren Rechten als Erbe  im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Für persönliche Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen unsere

HOTLINE * WURZEN 03425 / 90020
HOTLINE * LEIPZIG: 0341 / 9838980.
MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de

gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

Erhalten Sie regelmäßig von der Kanzlei Nussmann die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertipps und der aktuellen Rechtsprechung ganz einfach via WhatsApp.

https://wa.me/4934258297349?text=KANZLEI+NUSSMANN+NEWS+-+anmelden

Einfach den QR-Code scannen oder den Link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.

 

 

Nach oben scrollen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner