Bei Kündigung hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arbeitnehmer keinen Beweiswert

Viele Arbeitgeber kennen die Situation: Ein Arbeitnehmer kündigt selbst oder erhält eine Kündigung – und meldet sich unmittelbar danach krank, häufig bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist. Doch wann dürfen Arbeitgeber den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifeln?

Mit seinem Urteil vom 13. Dezember 2023 (Az.: 5 AZR 137/23) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt: In bestimmten Fällen können ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit berechtigt sein – mit der Folge, dass der Lohnfortzahlungsanspruch entfällt.

Der Fall: Arbeitsunfähigkeit passgenau zur Kündigungsfrist

Der Anwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei Nussmann Leipzig erläutert die Grundsätze des Urteils:
Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung (AU) nachweisen. Diese hat hohen Beweiswert. Doch dieser kann erschüttert werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Zweifel gibt.

Nach Auffassung des BAG ist nicht entscheidend, ob die Kündigung vom Arbeitnehmer selbst oder vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Vielmehr kommt es auf den zeitlichen Zusammenhang zwischen Kündigung, Krankschreibung und Genesung an.

Beispiel: Erkrankung endet genau mit dem letzten Arbeitstag

Besonders kritisch wird es aus Sicht des BAG, wenn die Krankschreibung exakt bis zum Ende der Kündigungsfrist andauert und der Arbeitnehmer unmittelbar danach eine neue Stelle antritt. In diesem Fall darf der Arbeitgeber ernsthaft bezweifeln, ob tatsächlich eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bestand.

Rechtsfolge: Arbeitnehmer muss volle Beweise liefern

Kommt es zu einem solchen Fall, trägt laut BAG der Arbeitnehmer die volle Darlegungs- und Beweislast (§ 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz – EFZG). Er muss also beweisen, dass tatsächlich eine Erkrankung vorlag, wenn er für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit Lohnfortzahlung beanspruchen will. Die bloße Vorlage einer AU genügt dann nicht mehr.

Was bedeutet das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Dieses Urteil stärkt die Position von Arbeitgebern, sich gegen missbräuchliche Krankschreibungen zur Wehr zu setzen – etwa im Rahmen von Kündigungsschutzklagen oder bei Streit um Lohnfortzahlung.

Arbeitnehmer wiederum sollten sich bewusst sein, dass eine auffällig passgenaue Krankschreibung zu erheblichen Beweisproblemen führen kann, wenn der Arbeitgeber den Lohn verweigert.


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M. Peper
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Zertifizierte Mediatorin

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