Steuerrecht

Steuerrecht – Ihre rechtssichere Beratung bei steuerlichen Fragestellungen

Ob Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Betriebsprüfung oder Selbstanzeige – steuerrechtliche Fragen betreffen Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen gleichermaßen. In unserer Kanzlei in Leipzig bieten wir Ihnen eine fundierte steuerrechtliche Beratung, die juristische Kompetenz mit einem klaren Blick für wirtschaftliche Zusammenhänge verbindet.

Als erfahrene Rechtsanwältin für Steuerrecht unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten, der Abwehr unberechtigter Forderungen und der Vermeidung finanzieller Risiken.

Unsere Schwerpunkte im Steuerrecht:

Steuergestaltung & Steueroptimierung
Wir beraten Sie individuell zur rechtssicheren Gestaltung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen – ob bei Unternehmensstrukturen, Immobilienübertragungen oder Nachfolgeregelungen. Ziel ist es, Ihre Steuerlast zu minimieren und Gestaltungsspielräume im Rahmen des Gesetzes optimal zu nutzen.

Betriebsprüfung & Steuerstreitigkeiten
Kommt es zu einer steuerlichen Außenprüfung oder einem Streit mit dem Finanzamt, vertreten wir Sie gegenüber der Finanzverwaltung und vor dem Finanzgericht. Wir prüfen Steuerbescheide, legen Einspruch ein und setzen Ihre Rechte durch – auch in komplexen Verfahren.

Erbschaft- und Schenkungsteuer
Bei Vermögensübertragungen zu Lebzeiten oder im Erbfall begleiten wir Sie bei der steuerlich optimalen Ausgestaltung. Wir berechnen Freibeträge, entwickeln Übertragungsstrategien und schützen Ihr Familienvermögen vor unnötiger Steuerlast.

Steuerliche Selbstanzeige & Steuerstrafrecht
Eine steuerliche Selbstanzeige kann bei nicht erklärten Einkünften strafbefreiend wirken – wenn sie richtig und vollständig erfolgt. Wir prüfen Ihre Ausgangslage diskret und entwickeln eine rechtssichere Lösung zur Berichtigung früherer Steuererklärungen.


Steuerrecht aus einer Hand – für Privatpersonen und Unternehmen

Im Steuerrecht zählt Präzision – nicht nur bei Zahlen, sondern auch bei rechtlichen Entscheidungen. Mit der Kanzlei Nussmann in Leipzig haben Sie eine starke Partnerin an Ihrer Seite, die Sie kompetent, diskret und zielorientiert berät.

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung und lassen Sie sich individuell zum Steuerrecht beraten – persönlich in Leipzig oder bundesweit digital.

image_pdfimage_print
Steuerrecht

Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Erhebung von Zinsen bei Stundungen und Aussetzungen von Steuerzahlungen – Einspruch einlegen!

Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass für die Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat zugrunde gelegt wird . Die zu erwartende  Entscheidung betrifft  nicht nur Zinsen für Aussetzungen und Stundungen, sondern auch solche für hinterzogene Steuern sowie Prozesszinsen auf […]

Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Erhebung von Zinsen bei Stundungen und Aussetzungen von Steuerzahlungen – Einspruch einlegen! Read More »

Die E-Rechnung kommt zum 01.01.2025 – was müssen mittelständische Unternehmer beachten?

Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstum Chancen vom 27.3.2024 sind die Regelungen zur Ausstellung von E-Rechnungen nach Paragraph 14 Umsatzsteuergesetz ab dem 01.01.2025 neu gefasst worden. Unternehmen sind im B2B Geschäft, die dies umfasst Rechtsgeschäfte zwischen zwei Beteiligten Unternehmen, verpflichtet E-Rechnung zu legen. Sie sind des Weiteren verpflichtet, von ihren Vertragspartner E-Rechnungen zu erhalten.

Die E-Rechnung kommt zum 01.01.2025 – was müssen mittelständische Unternehmer beachten? Read More »

Abwehr von Säumniszuschläge des Finanzamtes nach § 240 I 1 AO, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind.

Endlich mal eine gute Entscheidung des BFH zum Steuerrecht. Der BFH hat aktuell 2023 entschieden zur Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge: „Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 III FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge nach § 240 I 1 AO, soweit diese nach dem 31.12.2018

Abwehr von Säumniszuschläge des Finanzamtes nach § 240 I 1 AO, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind. Read More »

Nach oben scrollen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner