Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf den tatsächlichen Grundstückswert – Ihre Rechte im Erbfall stärken!

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Gute Nachrichten für Pflichtteilsberechtigte! Sie haben das Recht auf eine genaue Wertermittlung eines Nachlassgrundstücks – selbst wenn dieses nach dem Erbfall verkauft wurde. Damit wird verhindert, dass Erben durch künstlich niedrige Verkaufspreise den Pflichtteil reduzieren. Doch was bedeutet das für Sie? Lesen Sie weiter, um Ihre Rechte zu kennen und Streitigkeiten zu vermeiden!

Pflichtteil und Wertermittlungsrecht – Was Sie wissen müssen

Pflichtteilsberechtigte – meist Kinder, Ehepartner oder Eltern eines Erblassers – haben das Recht, eine professionelle Wertermittlung der Erbschaftsgegenstände zu verlangen. Dies ist entscheidend, da der Pflichtteil in Geld ausgezahlt wird und auf dem tatsächlichen Nachlasswert zum Zeitpunkt des Erbfalls basiert.

Warum ist das wichtig? Ein geerbtes Grundstück kann unter Wert verkauft werden – sei es absichtlich oder aufgrund schlechter Marktbedingungen. Ohne eine Wertermittlung könnte Ihr Pflichtteil dadurch erheblich geschmälert werden. Lassen Sie sich das nicht gefallen!

Ihr Recht auf Wertermittlung – Lassen Sie sich nicht benachteiligen!

Viele Erben argumentieren, dass der Verkaufspreis ausreicht, um den Pflichtteil zu berechnen. Doch das ist nicht immer fair! Wenn das Grundstück nach dem Erbfall für weniger als seinen tatsächlichen Wert verkauft wurde, haben Sie das Recht, eine unabhängige Wertermittlung zu verlangen.

Tipp: Lassen Sie sich nicht mit einem beliebigen Verkaufspreis abspeisen! Fordern Sie eine neutrale Bewertung durch einen Gutachter.

Wie Sie Ihr Recht durchsetzen

  • Bestehen Sie auf eine Wertermittlung durch einen unabhängigen Sachverständigen.

  • Lassen Sie sich nicht auf den bloßen Verkaufspreis verweisen.

  • Holen Sie sich anwaltliche Unterstützung, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Was bedeutet das für Erben?

Erben müssen sich darauf einstellen, dass ein Verkaufspreis nicht automatisch als Pflichtteilsgrundlage akzeptiert wird. Ein niedriger Verkauf schützt nicht vor einer Wertermittlung – und kann zu Nachforderungen führen!

Unser Rat: Lassen Sie ein geerbtes Grundstück bewerten, bevor Sie es verkaufen. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten und unerwartete finanzielle Belastungen!

Fazit: Pflichtteilsansprüche fair und gerecht durchsetzen!

Pflichtteilsberechtigte haben das Recht auf eine realistische Wertermittlung – und sollten dieses auch einfordern! Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Pflichtteil korrekt berechnet wurde, zögern Sie nicht, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Lassen Sie sich beraten, bevor es zu spät ist! Sichern Sie sich Ihren rechtmäßigen Anteil am Erbe und schützen Sie Ihre finanziellen Interessen.

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
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