Trennung, aber nicht geschieden? Wer gerade mitten im Rosenkrieg steckt, denkt selten ans Erbe – doch genau das kann gefährlich werden. Denn: Solange die Scheidung nicht rechtskräftig ist, bleibt der Ex-Partner grundsätzlich erbberechtigt. Und genau das sorgt derzeit für viele Diskussionen in der Öffentlichkeit, besonders bei Promi-Trennungen mit Millionenvermögen.
Was viele nicht wissen – der Ehegatte bleibt Erbe!
Auch wenn der Kontakt abgebrochen ist, auch wenn Sie längst neue Wege gehen: Stirbt ein Ehepartner während des laufenden Scheidungsverfahrens, ohne dass die Scheidung rechtskräftig ist, bleibt der andere Ehegatte gesetzlicher Erbe – mit allen Ansprüchen! Das gilt sogar dann, wenn der Verstorbene bereits ein Testament gemacht hat, in dem der Ehegatte nicht bedacht wurde.
So sichern Sie Ihr Vermögen noch heute
Wir raten: Rechtzeitig vorsorgen! Mit einem klar formulierten Testament oder Erbvertrag können Sie verhindern, dass Ihr Vermögen in die falschen Hände gerät. Auch die Geltendmachung des § 1933 BGB, also der Ausschluss des Ehegattenerbrechts wegen Scheiterns der Ehe, erfordert rechtzeitige juristische Schritte.
Als Fachanwälte für Erbrecht beraten wir Sie umfassend – individuell, diskret und vorausschauend.
Lassen Sie sich beraten – Ihr Erbe ist unser Anliegen . Unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht kämpft für Ihr Recht. Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
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