Aufwendungen der Erbauseinandersetzung sind Nachlassregelungskosten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Entscheidung vom 21. August 2024 eine wegweisende Klärung zur steuerlichen Behandlung von Nachlasskosten getroffen: Kosten für die Versteigerung beweglicher Nachlassgegenstände zur Erfüllung testamentarischer Geldzuweisungen sind als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar, sofern sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft stehen. Sachverhalt: Streit um Nachlasskosten bei Versteigerung Die Klägerin war testamentarisch eingesetzte
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