Pflichtteilsansprüche abwehren- Zahlen Sie nicht zuviel
Immer wieder müssen wir feststellen, dass Erben zuviel auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch zahlen. Der Fachanwalt für Erbrecht erläutert. Hat der Erblasser Dritte beschenkt, hat der enterbte Pflichtteilsberechtigte einen Ergänzungsanspruch. Auf diesen Anspruch kann der Erbe Eigengeschenke, die der Pflichtteilsberechtigte vom Erblasser erhalten hat, gemäß § 2327 BGB anrechnen. Eine ausdrückliche Anrechnungsbestimmung des Erblasser ist nicht erforderlich. […]
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