Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter gem § 1615l BGB
Die nichteheliche Mutter ist bis zum 3. Lebensjahr des Kindes zu einer Erwerbstätigkeit nicht verpflichtet. Sie hat einen Anspruch auf Unterhalt in Höhe ihres bisherigen Erwerbseinkommens. Sonstige Einkünfte der Mutter, z.B. Wohnvorteil oder Einnahmen aus Vermietung werden ihr nicht hinzugerechnet, BGH v. 15.05.2019, XII ZB 357/18. Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert, der Berechnung des Betreuungsunterhalts […]
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