Familienrecht

Familienrecht – Kompetente Unterstützung in allen familiären Angelegenheiten

Ob Ehescheidung, Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensregelungen – im Familienrecht geht es um weit mehr als nur Paragrafen. Es geht um Ihr Leben, Ihre Zukunft und den Schutz Ihrer persönlichen Interessen. In unserer Kanzlei setzen wir Ihre Anliegen im Familienrecht mit Erfahrung, Weitblick und strategischem Feingefühl durch.

Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Fragen rund um Ihre Trennung oder Scheidung – von der ersten Orientierung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dabei stehen individuelle Lösungen im Vordergrund, die Ihre persönliche Lebenssituation und Ihre finanziellen Interessen berücksichtigen.

Unsere Leistungen im Familienrecht:

  • Ehescheidung: Wir begleiten Sie sicher durch das gesamte Scheidungsverfahren – rechtlich, strategisch und menschlich. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für eine Scheidung gelten und wie Sie Ihre Rechte effektiv geltend machen.

  • Zugewinnausgleich: Schützen Sie Ihr Vermögen und sorgen Sie für eine faire Vermögensaufteilung. Wir berechnen Ihre Ansprüche und setzen diese konsequent durch – notfalls im Eilverfahren.

  • Trennungs- und nachehelicher Unterhalt: Ob während der Trennung oder nach der Scheidung – wir prüfen Ihre Unterhaltsansprüche und sorgen für eine rechtssichere Regelung.

  • Kindesunterhalt & Düsseldorfer Tabelle: Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach aktuellen Leitlinien. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsforderungen, stets auf Basis der aktuellen Rechtslage.

  • Sorgerecht & Wechselmodell: Im Sinne Ihrer Kinder entwickeln wir einvernehmliche Lösungen oder setzen Ihre Interessen vor Gericht durch – auch im Rahmen eines Wechselmodells.

  • Nachteile einer Trennung ohne Scheidung: Wir zeigen Ihnen, welche finanziellen und rechtlichen Risiken eine lange Trennungszeit ohne Scheidung mit sich bringt – etwa beim Unterhalt, Rentenausgleich oder Erbrecht.

  • Eheverträge & Scheidungsfolgenvereinbarungen: Ob vor oder während der Ehe – mit einem individuellen Ehevertrag lassen sich viele Konflikte vermeiden. Auch eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung sorgt für Klarheit und Planungssicherheit.

  • Ansprüche in der Lebensgemeinschaft: Sie leben ohne Trauschein zusammen? Wir beraten Sie zu Ihren Rechten bei Vermögensfragen, Unterhalt oder Sorgerecht.

  • Nutzungsentschädigung: Bei Trennung bleibt oft einer in der gemeinsamen Wohnung. Wir klären, ob und in welcher Höhe eine Nutzungsentschädigung verlangt werden kann.

  • Feststellung der Vaterschaft: In komplexen Konstellationen – z. B. beim sogenannten Kuckuckskind – beraten wir Sie umfassend zu Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsregress.

Unser Ziel ist es, dass Sie Ihre familiären Herausforderungen nicht nur rechtlich bewältigen, sondern mit Klarheit und Sicherheit in eine neue Lebensphase starten können. Dabei setzen wir auf individuelle Beratung, transparente Kommunikation und eine engagierte Vertretung – auch im Rahmen der Mediation.

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung und vereinbaren Sie einen Beratungstermin – persönlich, telefonisch oder digital.

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Wann schulden Kinder den Eltern Unterhalt? Wann müssen Kinder für die Eltern an den Sozialträger zahlen

Viele Angehörige stellen sich die Frage: Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen, wenn diese pflegebedürftig werden oder Sozialhilfe erhalten? Die Antwort liefert § 1601 BGB in Verbindung mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz und der aktuellen Rechtsprechung. Als Fachanwältin für Familienrecht erläutere ich Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Kinder für den Unterhalt der Eltern aufkommen müssen – und wann der […]

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Vaterschaftsanerkennung zur Erschleichung des Aufenthaltstitel.

Die Bundesregierung ist seit 2008 mehr oder weniger erfolglos bemüht, Vaterschaftsanerkennung zur Erschleichung eines Aufenthaltstiteln von ausländischem Mitbürger zu unterbinden. Das 2008 eingerichtete Recht der Anfechtung durch die Ausländerbehörde wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Nun mehr gibt es einen neuen Versuch, die Erschleichung von Aufenthaltstitel zu vermeiden. Hierzu soll bei Aufenthaltsrechtlichen Gefälle zwischen angeblichem

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Mehrbedarf und Sonderbedarf

Der Fachanwalt für Familienrecht möchten Sie auf die Unterschiede  für Mehrbedarf und Sonderbedarf hinweisen. Im Kindesunterhalt deckt der nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlende Betrag üblicherweise den gesamten Elementarbedarf ab. Der tatsächliche Bedarf kann aber bei ungewöhnlichen Fällen auch höher liegen. Unterschieden wird zwischen Mehrbedarf und Sonderbedarf Mehrbedarf liegt vor,  so der Anwalt für Scheidung

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Beweislast für die Unwirksamkeit eines Ehevertrages

Immer wieder hören wir von Mandanten, dass Sie bei Abschluss eines Ehevertrages betrogen wurden. Grundsätzlich trifft die Darlegungs- und Feststellungslast den Ehegatten, der sich auf die Unwirksamkeit eines Ehevertrags beruft. Der Fachanwalt für Scheidungen erläutert, das OLG Brandenburg hat hierzu 2023 aktuell entschieden und hilft dem unterlegenen Vertragspartner. Das OLG Brandenburg hat dies nun dahingehend

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Kein Unterhaltsanspruch wenn kein Sonderbedarf vorliegt

Regelmäßig sollen Väter neben dem Unterhalt weitere Zahlungen leisten. Es herrscht Unklarheit , was gefordert werden kann. Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert, dass Oberlandesgerichte  und der BGH  eine Zahlungspflicht für viele verschiedene Forderungen abgelehnt haben, z.B.: Musikinstrument Hier kann das Kind unter Umständen darauf verwiesen werden, so BGH NJWE-FER 2001, das Instrument zu mieten oder

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Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs nach Rechtskraft der Scheidung

Immer wieder entscheiden sich Mandanten, nach Durchführung der Ehescheidung an der Entscheidung über den Rentenausgleich nicht festhalten zu wollen. Eine  Rückgängigmachung der gerichtlichen Ehescheidung zum Versorgungsausgleich ist für private Renten möglich. Der Anwalt für Familienrecht erklärt, wie sich der Regelung des § 7 Abs. 1 VersAusglG entnehmen lässt, sind die Möglichkeiten der Ehegatten, Vereinbarungen über

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Änderung der Unterhaltsleitlinien und der Düsseldorfer Tabelle seit dem 1. Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 ist eine neue Fassung der Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. Darauf weisen die Familiensenate des Oberlandesgerichts Dresden sowie unser Fachanwalt für Familienrecht ausdrücklich hin. Die Anpassung betrifft sowohl die Kindesunterhaltsbeträge als auch erstmals seit Jahren die Selbstbehaltssätze – mit Auswirkungen auf Unterhaltsverpflichtete und Anspruchsberechtigte gleichermaßen. Höherer Kindesunterhalt ab 2024 Die erhöhten

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