Berufsbedingte Aufwendungen beim Kindesunterhalt: Kein pauschaler 5-%-Abzug mehr?
Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 9. Juni 2026 – 7 WF 98/26 können Unterhaltspflichtige berufsbedingte Aufwendungen nicht ohne Weiteres pauschal mit 5 % ihres Nettoeinkommens abziehen. Wer sein unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen vermindern möchte, muss vielmehr grundsätzlich konkret darlegen, welche berufsbedingten Kosten tatsächlich entstanden sind. Die Entscheidung ist insbesondere für die Berechnung des
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