Nutzung einer vom Fahrer nicht selbst aktivierten „Blitzer-App“ wird geahndet
Ein durch § 23 c Abs. 1 S. 3 StVO verbotenes Verwenden der Blitzer App zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmten Funktion eines technischen Geräts, liegt auch dann vor, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird. Dies hat das OLG […]
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